AUFNAHMEVERFAHREN
Da wir uns zur Zeit in Gründung befinden und auf eine Genehmigung durch die Bezirksregierung warten, können wir noch keine verbindlichen Anmeldungen entgegennehmen. Wir freuen uns aber über alle Interessent:innen, die bereits eine Absichtserklärung unterschreiben möchten. Den aktuellen Prozess für eine Anmeldung haben wir unten skizziert. Wir erläutern in gerne im Detail in unseren Infoveranstaltungen
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Zum Start des Schuljahres 2025/2026 haben wir noch freie Schulplätze in den Jahrgangsstufen 5-7. Wir sind offen für alle Kinder und möchten jedem Kind den Besuch der Schule ermöglichen.
Wir erheben kein verpflichtendes Schulgeld, damit alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, die FreiRaum Schule zu besuchen. Erfahre hier mehr über unsere Finanzierung.
01
Besuch einer Informationsveranstaltung (Termine unter Aktuelles)
02
OPTIONAL: Hospitation an einer freien Schule, gerne an der Offenen Schule Köln (zur Zeit sind leider keine Termine möglich)
03
Ausfüllen einer Absichtserklärung
04
Einladung zu einem Kennenlerngespräch mit der FreiRaum Schule
05
Anmeldung an der FreiRaum Schule (voraussichtlich kurz vor Schuljahresbeginn)
Es gibt keine spezielle Bedingungen, die ein Kind erfüllen muss, um an der FreiRaum Schule aufgenommen zu werden. Wir sind offen für jedes Kind unabhängig von seinen geistigen oder körperlichen Fähigkeiten, seiner sozialen Herkunft, kulturellen, sprachlichen und ethnischen Hintergründen oder religiösen Überzeugungen. Die FreiRaum Schule verfolgt einen inklusiven Ansatz.
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Bei der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler orientiert sich die FreiRaum Schule an der durchschnittlichen gesellschaftlichen Struktur und sozialen Herkunft der Bevölkerung in Bad Honnef.
Bei der Auswahl der Schülerinnen und Schüler für die Lerngruppen werden
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das Geschlecht,
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eine proportionale Ausgewogenheit im Hinblick auf besondere Begabungen und , wenn vorhanden , die festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfe und
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eine gute Altersmischung in den Lerngruppen angestrebt.
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Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung unter Abstimmung mit Vertreterinnen und Vertretern des Schulträgers.